Die Hornhautpathologie nimmt einen der führenden Plätze unter den Ursachen von Blindheit und Sehschwäche ein. Am häufigsten ist die Hornhautschädigung eine Folge von Traumata und Verbrennungen, die zu den schwersten Pathologien des Sehorgans zählen. Laut WHO gehört sie zu den drei wichtigsten Faktoren des Sehverlusts, deren Anteil zwischen 6,6% und 39,3% liegt. Insbesondere machen Hornhautverletzungen bei Personen im erwerbsfähigen Alter 29% der primären Behinderungsstruktur aus, während die Häufigkeit von Augenverbrennungen nach Angaben verschiedener Autoren zwischen 6,1% und 38,4% aller Arten von Verletzungen des Sehorgans beträgt.
Traditionelle konservative Behandlungstechnologien bei traumatischen Augenverletzungen und Hornhautgeschwüren gewährleisten nicht immer einen positiven Effekt, was häufig mit Störungen der reparativ-regenerativen Prozesse zusammenhängt, die zur Perforation der Hornhaut und zum Verlust des Auges führen. Daher erfordert die Hornhautpathologie häufig einen dringenden chirurgischen Eingriff, insbesondere bei progressiver Lyse und drohender Perforation der Hornhaut. Dies zeigt, dass eine adäquate Behandlung von Patienten mit Verletzungen des Sehorgans und ulzerativem Keratitis eine aktuelle medizinische, soziale und wirtschaftliche Problematik darstellt.
Einer der wichtigsten Behandlungswege bei Patienten mit Verletzungen des Sehorgans und ulzerativem Keratitis ist die Keratoplastik. Angesichts der hohen Regenerationsfähigkeit des Hornhautgewebes neigen die meisten Kliniker zur Ansicht, dass die operative Behandlung dieser Patienten auf den grundlegenden Prinzipien der biologischen Abdeckung nach N. O. Putschkowska (1985) Vorteile bietet. Zu diesem Zweck werden verschiedene Spendermaterialien verwendet, wie z. B. Hornhaut, Sklera, Dura mater, Faszien, Amnion usw. Obwohl die Hornhauttransplantation als derzeit verbreitetste Transplantationstechnologie seit etwa hundert Jahren bekannt ist, bilden die Schwierigkeiten bei ihrer Umsetzung nach wie vor den Kern des wissenschaftlichen und praktischen Problems der modernen Ophthalmologie. Dazu gehören die Bereitstellung von vollwertigem hochwertigem Spendermaterial, die immunologische Unverträglichkeit der Implantatgewebe mit dem Wirtsorganismus u. a. Dies ist umso wichtiger, als unter modernen Bedingungen vor dem Hintergrund eines starken Anstiegs von Straßenverkehrs-, Berufs- und Haushaltsunfällen, der Störung des ökologischen Gleichgewichts in der Biosphäre, des hohen Verletzungsrisikos für das Sehorgan und der rechtlichen Probleme bei der Beschaffung von allogenem Material für die Keratoplastik das Problem des Mangels an Spendermaterial besonders akut geworden ist.
Für die therapeutische und tektonische Keratoplastik haben wir den Einsatz der Schweinehornhaut vorgeschlagen — ein kryoliofilisiertes Keratoxenoimplantat (N. V. Passetschnikowa, S. A. Jakimenko, M. V. Turtschin).
Bei der Entwicklung der Technologie zur Konservierung und Lagerung von Schweinehornhäuten wurden die positiven langjährigen Erfahrungen mit dem klinischen Einsatz von kryoliofilisierter xenogener Schweinehaut zur Behandlung von Brandverletzten berücksichtigt (V. V. Bigunyak, 1985–2010).
Die Herstellung des kryoliofilisierten Keratoxenoimplantats erfolgt nach einer Technologie, die gemeinsam von der Ternopiler Staatlichen Medizinischen Universität nach I. Ya. Horbatschewskyj und dem Odessaer Institut für Augenkrankheiten und Gewebetherapie nach Akad. V. P. Filatow der AMS der Ukraine entwickelt wurde (Pat. 52278 U, 2010). Sie besteht in der Entnahme der Hornhaut eines frisch geschlachteten Schweines, der Behandlung unter entsprechenden Bedingungen mit einem Kryoprotektivum, der Konservierung bei Tiefsttemperatur (−196 °C), der Vakuumtrocknung, dem Durchlaufen der technologischen Kontrolle, der Verpackung des Produkts und seiner Sterilisation durch Strahlung. Das so kryoliofilisierte Keratoxenoimplantat ist beim Gesundheitsministerium der Ukraine als Medizinprodukt registriert, wird in einer speziellen hermetischen Verpackung aufbewahrt (Staatliches Registrierungszertifikat Nr. 9967/2010) und ist für den Einsatz in der medizinischen Praxis zugelassen.
Eigenschaften
Das Keratoxenoimplantat ist als Medizinprodukt ein kryoliofilisiertes Gewebesubstrat der Schweinehornhaut, das für den Einsatz bei der chirurgischen Hornhautplastik nach medizinischen Indikationen gebrauchsfertig ist.
Anleitung
Indikationen:
zur Durchführung der therapeutischen Keratoplastik:
- bei Keratitis
- Hornhautgeschwüren
- Dystrophie und Perforation der Hornhaut infolge von Trauma, Verbrennung oder infektiösen Komplikationen
- entzündlichen Hornhauterkrankungen
Kontraindikationen:
- erhebliche eitrige Absonderungen
Prinzip der therapeutischen Wirkung:
mechanischer Verschluss der erkrankten Hornhaut des Empfängers und Stimulation ihrer Regeneration.
Anwendungsempfehlungen:
1 Stunde vor dem chirurgischen Eingriff (therapeutische Keratoplastik) wird das trockene Keratoxenoimplantat unter Einhaltung der Aseptik- und Antiseptikregeln aus der Polyethylenverpackung entnommen und 50–60 Minuten bei 18–20 °C in eine sterile isotonische Natriumchloridlösung eingetaucht. Nach Abschluss des Einweichens erfolgt die Vorbereitung des angefeuchteten Keratoxenoimplantats durch Formung eines nach Größe und Form geeigneten Hornhauttransplantats zur vollständigen Abdeckung der Hornhaut des Patienten.
Mit einer Schere wird das überschüssige Skleragewebe des Keratoxenoimplantats ringförmig abgetrennt, wobei 4 Vorsprünge (ungefähr bei 12, 3, 6 und 9 Uhr) mit einer Breite von 2–2,5 mm und einer Länge von 1–1,5 mm zur Fixierung des Lappens an der Augensklera mit Nahtmaterial belassen werden (bei Bedarf kann ein Skleralring der erforderlichen Breite belassen werden). Bei partieller Abdeckung wird die erforderliche Scheibe des Keratoxenoimplantats mit dem Trepan ausgeschnitten.
Nach der Standardaufbereitung des Operationsfeldes werden ein Lidsperrer und eine Haltenahte am oberen geraden Muskel angelegt. Lokalanästhesie: Sol. Alcaini 0,5% epibulbär, Sol. Lidocaini 2% subkonjunktival. Anschließend wird die Konjunktiva vom Limbus abpräpariert, das vorbereitete Keratoxenoimplantat auf die Hornhaut des betroffenen Auges aufgelegt und mit Nähten 7,0–8,0 bei 12, 3, 6 und 9 Uhr hinter dem Limbus an der Sklera befestigt. Mit zwei Nähten wird die Konjunktiva zur peripheren Abdeckung des Keratoxenoimplantats fixiert.
In die Konjunktivalhöhle werden eine Antibiotikalösung eingetropft sowie eine antibakterielle Salbe eingebracht. Danach werden der Lidsperrer und die Haltenahte entfernt und ein monokularer aseptischer Verband auf das Auge angelegt.
Im postoperativen Zeitraum werden Antibiotika und Sulfonamidpräparate in Form von Augentropfen verordnet, die sinnvollerweise durch das Eintropfen nicht-steroidaler Antiphlogistika potenziert werden sollten. Die allgemeine entzündungshemmende Therapie wird je nach Zustand des Auges verordnet. Die Behandlung der Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird ambulant unter Aufsicht eines Ophthalmologen am Wohnort fortgesetzt, bis das Keratoimplantat vollständig resorbiert und das Hornhautgeschwür abgeheilt ist. Das implantierte Keratoxenoimplantat wird bis zum 2.–3. Monat vollständig resorbiert.
Somit gewährleistet die Keratoxenoplastik unter Verwendung eines Keratoxenoimplantats auf Basis der kryoliofilisierten Schweinehornhaut den Verschluss des Hornhautdefekts mit anschließender Epithelisierung, Verringerung und Beseitigung des Entzündungsprozesses sowie Wiederherstellung der anatomischen Integrität der Hornhaut des Patienten.
Lagerbedingungen
Keratoxenoimplantate können bei einer Temperatur von +5 °C bis +25 °C gelagert werden.